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Anschluss

Erster Schritt zum Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage ist die rechtzeitige Anmeldung bei uns. Zur verbindlichen Bewertung eines Anschlussbegehrens für eine Erzeugungsanlage benötigen wir vollständige Anmeldeunterlagen. Welche dies sind, können Sie je Anlagentyp und -leistung dieser Übersicht entnehmen.

Anmeldeunterlagen für Erzeugungsanlagen

Mit dem Antrag zur Einspeisung reichen Sie bitte nachfolgend aufgeführte Unterlagen vollständig ausgefüllt ein. Der Versand kann postalisch (Energieversorgung Halle Netz GmbH, Bornknechtstr. 5, 06108 Halle) oder per E-Mail an einspeisung@netzhalle.de erfolgen. 

Anmeldung einer Solaranlage (EEG)

Anschluss an das Niederspannungsnetz

Antrag Netzanschluss Strom
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Strom

Datenblatt für Photovoltaikanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Anmeldung einer KWK-Anlage

Datenblatt KWK-Anlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Antrag Netzanschluss Strom 
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Strom

Antrag Netzanschluss Erdgas
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Erdgas

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage

Sie möchten uns Ihre steckerfertige Solaranlage (auch Balkonkraftwerk, Plug-In-Anlage, Mini-PV-Anlage oder ähnlich genannt) melden?

Dazu reicht uns Ihre Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Geben Sie während des Registrierungsprozesses Ihre persönlichen Daten, die technischen Daten der Anlage und deren Standort sowie unbedingt die zugehörige Zählernummer im Feld „Zählernummer“ an. Nur so ist für uns eine Zuordnung möglich.

Beim Anschluss und Betrieb von steckerfertigen Solaranlagen sind gewisse Voraussetzungen zu beachten. Diese sind unter anderem:

  • Eine steckerfertige Solaranlage besteht meist aus 1 bis 2 Solarmodulen und einem Wechselrichter mit einer Leistung von aktuell maximal 600 Watt.
  • Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen. Der Anschluss über einen einfachen Schutzkontaktstecker ist nach aktuellen Vorgaben nicht zulässig.
  • Die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Die Messung muss über einen geeigneten Zähler erfolgen. Ein normaler Einrichtungszähler mit oder ohne Rücklaufsperre ist nicht ausreichend. Sollte noch kein Zweirichtungszähler bei Ihnen installiert sein, werden wir Ihren vorhandenen Zähler im Rahmen der planmäßigen Einführung moderner Messeinrichtungen unentgeltlich wechseln.
  • Der erzeugte Strom wird vornehmlich selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird durch Sie keine Vergütung gemäß der Fördergesetze beansprucht. Falls Sie abweichend davon eine Einspeisevergütung wünschen, ist eine reguläre Anmeldung über die entsprechenden Anmeldeformulare erforderlich.

Registrierung unter: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Weitere detaillierte Informationen und Anforderungen über bzw. an steckerfertige Erzeugungsanlagen finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).

Anmeldung einer sonstigen Erzeugungsanlage

Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Antrag Netzanschluss Strom 
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Strom

Datenblatt für Erzeugungsanlagen

Datenblatt für Netzersatzanlagen

Anmeldung eines Stromspeichers

Datenblatt Stromspeichersysteme

Hinweis zum Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

Sofern alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen und Angaben vorhanden sind, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und der zu erwartenden Netzrückwirkungen der geplanten Erzeugungsanlage geprüft.

Das Ergebnis der Prüfung, mit Benennung eines Verknüpfungspunktes und der ggf. notwendigen Kosten zur Realisierung des Anschlusses, wird Ihnen im Rahmen einer Stellungnahme schriftlich mitgeteilt. 

Für den Aufbau, Anschluss und den Betrieb der Anlagen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Gesetze und Richtlinien zwingend zu beachten und umzusetzen. Hinweise zu den wichtigsten technischen Regeln sowie frei einsehbare Richtlinien finden Sie nachfolgend. 


Hier gelten u. a.:
  • VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“, erhältlich über den VDE-Verlag
  • VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“, erhältlich über den VDE-Verlag
  • VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“, erhältlich über den VDE-Verlag
  • Technische Anschlussbedingungen - TAB 2023
  • Ergänzung zur TAB 2023